2G Bänderregelung auch für den Einzelhandel

Seit dem 6. Dezember 2021 gilt in Bremen die 2G-Regelung auch für den Einzelhandel. Es erhalten nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Geschäften, der Gastronomie, dem öffentlichen Nahverkehr, den Kultureinrichtungen, zum Friseur oder zum Weihnachtsmarkt.

Damit 2G für alle praktikabel und unkompliziert anwendbar ist, wird eine neue Bänderregelung ins Leben gerufen. Neben dem Band „Weihnachtsmarkt und Schlachtezauber“ und dem Band der Bremer Gastro Gemeinschaft e.V: „BGG Gastronomie? – Aber sicher! 2GCheck“ wird noch ein weiteres Bändchen eingeführt. Es heißt „Bremen erleben – 2G-Check“.

Mit diesen Bändern kommt man in die oben genannten Einrichtungen und Veranstaltungen unkompliziert hinein. 

Ihnen gefällt dieser Artikel?

Teilen auf Facebook
Teilen auf Twitter
Teilen auf Linkdin
Teilen auf Whatsapp

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um alle Funktionen für den Besucher zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellung verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden. In unserer Datenschutzerklärung sind hierzu weitere Informationen zu finden. Hier geht es zur Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen