Seit dem 6. Dezember 2021 gilt in Bremen die 2G-Regelung auch für den Einzelhandel. Es erhalten nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Geschäften, der Gastronomie, dem öffentlichen Nahverkehr, den Kultureinrichtungen, zum Friseur oder zum Weihnachtsmarkt.
Damit 2G für alle praktikabel und unkompliziert anwendbar ist, wird eine neue Bänderregelung ins Leben gerufen. Neben dem Band „Weihnachtsmarkt und Schlachtezauber“ und dem Band der Bremer Gastro Gemeinschaft e.V: „BGG Gastronomie? – Aber sicher! 2GCheck“ wird noch ein weiteres Bändchen eingeführt. Es heißt „Bremen erleben – 2G-Check“.
Mit diesen Bändern kommt man in die oben genannten Einrichtungen und Veranstaltungen unkompliziert hinein.